Preise inkl. Frühstück und Bettwäsche

Keine Buchungsgebühren

 

Gruppenreservierung ab 9 Personen:

Wenn für mehr als 8 Personen gebucht werden soll, schreib uns ein E-Mail: info@westendhostel.at

Stornobedingungen für Gruppen ab 9 Personen:

Eine Abmeldung (Stornierung) muss mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetag eingelangt sein, wenn nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart worden ist.

Stornogebühr:

Stornogebühren sind zu bezahlen wenn die Abmeldefrist nicht eingehalten wurde, oder zwischen der Anzahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung eintritt. Bei einer Reservierung von zwei Nächten beinhaltet die Gebühr pro Person alle, für den ersten Übernachtungstag, bestellten Leistungen. Bei einer Reservierung ab drei Nächten sind jeweils 50 % aller gebuchten Leistungen zu bezahlen.

Bearbeitungsgebühr

ür Gruppen über 40 Personen: Im Falle einer Stornierung einer fixen Reservierung ab 3 Monaten vor der Ankunft verrechnen wir EUR 100,- als Bearbeitungsgebühr.

Kaution:

Westend City Hostel ist berechtigt, bei Anreise eine Kaution für die Gruppe in der Höhe von mindestens 200,- EUR oder 10% des Rechnungsbetrages zu verlangen, die nach Endabnahme der Zimmer auf Ordnung und Sauberkeit rückerstattet wird.

Achtung: Zu Ostern, Pfingsten und Silvester sind mindestens 2 Übernachtungen bindend.

Haftung des Gastes für Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zu mindestens leicht fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, dem Hostel entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hostels im eigenen Namen geltend zu machen. Das Hostel kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen. Westend City Hostel ist auch berechtigt, die Kreditkarten des Kunden in der Höhe des entstandenen Schadens zu belasten. Für von Gästen verursachte Schäden sind diese selbst verantwortlich, bei Minderjährigkeit deren Erziehungsberechtigte. Ist der Verursacher des Schadens Teil einer Gruppe, wird der Gruppenleiter (im Zweifelsfall die reservierende Person) zur Verantwortung und Haftung gezogen.

Haftung von Westend City Hostel

Die Parteien vereinbaren, dass das Hostel nicht für Diebstahl und Beschädigung von Sachen haftet, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugängliche Räume oder in gemietete Zimmer des Hostels eingebracht werden. Ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Kamera, Notebook, Geld, etc., die mittels gesonderten Aufbewahrungsvertrags an der Rezeption zu hinterlegen sind. Hinterlegt der Kunde Wertsachen nicht an der Rezeption, so ist das Hostel von jeder Haftung in Bezug auf diese Fahrnisse frei.

Soweit nichts Anderes vereinbart, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) vom 15.11.2006. Gerichtsstand ist Wien.